AGB

CONAN AGB (02.12.2023)

  1. Geltungsbereich

Die nachstehenden „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“, kurz AGB, gelten ausnahmslos für alle Lieferungen, Leistungen und Angebote durch uns, der CONAN GmbH, in ihrer jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Fassung, gleich ob diese Geschäfte online oder offline abgeschlossen werden, und bilden einen integrierenden Bestandteil eines jeden Auftrages. Entgegenstehende oder davon abweichende Bedingungen des Kunden bzw. Auftraggebers werden von uns grundsätzlich nicht anerkannt, es sei denn, wir hätten ausdrücklich ihrer Geltung schriftlich zugestimmt. Vertragserfüllungshandlungen unsererseits gelten insofern nicht als Zustimmung zu von unseren Bedingungen abweichenden Vertragsbedingungen.

  • Vertragsabschluss

Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Änderungen, Ergänzungen oder Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit einer schriftlichen Bestätigung durch uns. Es gilt die Normen- und Gesetzlage zum Angebotszeitpunkt. Kosten durch allfällig erforderlich gewordene technische oder andere Änderungen am Vertragsgegenstand durch Änderungen der Normen- bzw. Gesetzeslage während der Auftragsabwicklung gehen zu Lasten des Auftraggebers. Erforderlich werdende technische Änderungen -aus welchem Grunde immer- behalten wir uns ausdrücklich vor. Abbildungen und Farbgestaltungen von Produkten sind nur grundsätzlich maßgebend und haben keinen Einfluss auf die Rechtswirksamkeit eines geschlossenen Vertrages. Werden an uns Angebote gerichtet, so ist der Angebotsleger an eine angemessene Frist, mindestens aber 30 Tage ab Zugang des Angebotes daran gebunden. Alle Preisofferte sind Nettopreise exklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer ab dem für eine Lieferung betreffenden und bekanntgegebenen Lagerstandort. Jeder Vertrag gilt erst mit Absendung einer schriftlichen Auftragsbestätigung oder Rechnung durch uns als geschlossen. Ein Vertragsabschluss im Sinne dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen wird auch durch den Versand der vom Kunden bestellten Ware bewirkt. Die Verpflichtung sich mit den Allgemeinen Geschäftsbedingungen vertraut zu machen liegt für das ordnungsgemäße Zustandekommen eines Vertragsabschlusses ausschließlich beim Kunden. Durch die Annahme unserer Leistung bestätigt der Kunde die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelesen, vollinhaltlich verstanden zu haben und diese in ihrer Gesamtheit zu akzeptieren. Ein Kaufvertrag kommt aber erst dann zustande, wenn wir ausdrücklich die Annahme des Kaufanbotes erklären, oder wenn wir eine Ware -ohne vorherige ausdrückliche Annahmeerklärung- versenden. Die Vertragssprache ist ausschließlich Deutsch. Wird ein Vertrag in einer anderen Sprache geschlossen, so gelten im Falle von Unklarheiten die in der deutschen Sprache verfassten Bestimmungen.

  • Preisgültigkeit

Es gelten jeweils die Preise, die zum Zeitpunkt der abgegebenen Bestellung maßgeblich sind. Es besteht kein Anspruch darauf, Waren zu früher oder später geltenden, günstigeren Preisen zu erhalten. Soweit wir eine vor der Lieferung einer Ware eintretende Preisreduktionen für eine aktuelle Bestellung gewähren, geschieht dies freiwillig und ohne rechtliche Verpflichtung. Alle von uns genannten Preise sind Nettopreise EXW Wien exklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern nichts anderes ausdrücklich vereinbart ist.

  • Aufrechnung und Abtretung

Die Erfüllung der Kaufpreiszahlungspflicht durch Aufrechnung ist nur dann gestattet, wenn Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Außerdem ist die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts nur insoweit zulässig, als ein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht. Der Auftraggeber kann nicht ohne unsere vorherige schriftliche Zustimmung Ansprüche aus diesem Vertrag abtreten.

  • Zahlung

Die Zahlung von beauftragter Ware erfolgt per Proformarechnung mittels Vorauskasse. Auf die Einräumung eines Zahlungszieles im B2B Warenverkehr hat ein Kunde grundsätzlich keinen Anspruch. Sofern einem Kunden im einzelnen Fall auf freiwilliger Basis und ohne Anspruch darauf ein Zahlungsziel angeboten wird, ist dieses zeitlich auf den Einzelfall und der Höhe nach insoweit begrenzt, als dafür eine Versicherungsdeckung eines entsprechenden Versicherungsinstitutes abzuschließen möglich ist.

Aus der Einräumung eines Zahlungszieles leitet sich kein automatischer Anspruch auf eine Wiederholung ab. Jegliche Vereinbarung dazu bedarf ausdrücklich der Schriftform.

Bei Auswahl der Zahlungsart „Vorkasse“ gilt die in der Rechnung oder Proformarechnung ausgewiesene Bankverbindung. Der Rechnungsbetrag ist ausschließlich auf dieses Konto zu überweisen.

Im Falle von Zahlungsverzug sind die gesetzlichen Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz verpflichtet. Für jedes Mahnschreiben, das nach Eintritt des Verzuges an Sie versandt wird, stellen wir einen Betrag in der Höhe von EUR 2,50 in Rechnung, sofern nicht im Einzelfall ein niedrigerer oder höherer Schaden nachgewiesen wird.

CONAN GmbH behält sich vor, mit der Produktion erst nach Zahlungseingang oder einer 100% Zahlungsbesicherung zu beginnen. Zahlungsverzögerungen, aus welchem Grunde immer, führen zu einer Verschiebung des Liefertermins durch das alleinige Verschulden des Auftraggebers. Ein daraus resultierender Schaden geht ausschließlich zu dessen Lasten.

  • Lieferbedingungen, Lieferzeit

Zur Ausführung der Leistung sind wir erst dann verpflichtet, wenn der Kunde sämtlichen Verpflichtungen, die zur Ausführung des Vertrages erforderlich sind, zur Gänze nachgekommen ist, insbesondere wenn Auftrags- und Zahlungsklarheit besteht, bzw. wenn er alle von ihm zu erbringenden Vertragshandlungen und Maßnahmen erfüllt hat.

Die Bestellmenge je Größe und Dekor wird immer auf volle Paletten gerundet. Auf Grund maschineller Massenfertigung und notwendiger Qualitätsüberprüfung ist eine Über-/Unterproduktion im Ausmaß einer Menge von +/- 10% pro Auftrag vom Auftraggeber zu akzeptieren. Die Vorauszahlung eines Auftrages erfolgt deshalb gemäß Proformarechnung, die Endabrechnung erfolgt nach den tatsächlich produzierten Mengen.

Unsere Verkaufspreise beinhalten grundsätzlich keine Kosten für die Zustellung oder Entladung des Transportmittels am Lieferort. Auf Wunsch werden jedoch diese Leistungen gegen gesonderte Bezahlung von uns erbracht bzw. organisiert. Dabei werden für Transport bzw. Zustellung die tatsächlich aufgewendeten Kosten samt einem angemessenen Regiekostenaufschlag, mindestens jedoch die am Auslieferungstag geltenden oder üblichen Fracht- und Fuhrlöhne der gewählten Transportart in Rechnung gestellt.

Für alle von uns bezogenen Waren gilt als Gefahrenübergang grundsätzlich das Verlassen unseres bzw. des von uns beauftragten Erstversandlagers zum Zwecke der Auslieferung. Der Versand erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Kunden bzw. Auftraggebers, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart worden ist. Eine Vereinbarung „Lieferung frei Haus“ bezieht sich nur auf die Transportkosten und hat keine wie immer gearteten Auswirkungen auf den Gefahrenübergang. Eine Transportversicherung wird von uns ohne eine ausdrückliche schriftliche Beauftragung durch den Kunden nicht abgeschlossen. Sofern wir im Kundenauftrag eine Transportversicherung abschließen, gehen sämtliche Kosten dafür zu Lasten des beauftragenden Kunden.

Zur Erfüllung eines Auftrages behalten wir uns das Recht auf Teillieferungen vor. Ausdrücklich weisen wir darauf hin, dass der Kunde alle Lieferungen sofort nach Erhalt auf die Übereinstimmung mit der auf den Versanddokumenten bzw. Lieferscheinen ausgewiesenen Mengen und Massen sowie auf die Unversehrtheit der Verpackung überprüfen muss. Abweichungen und/oder Beschädigungen sind uns unter Angaben von Art und Umfang des Mangels unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Sofern nicht binnen drei Tagen nach Lieferung der Ware durch den Empfänger eine berechtigte Reklamation an uns ergeht, gilt die Ware als vom Kunden unbeanstandet übernommen.

Fixliefertermine gelten als solche nur nach ausdrücklicher schriftlicher Bestätigung. Die von uns bestätigte Lieferwoche gilt für die Auslieferung ab Lager. Grundsätzlich sind wir deshalb berechtigt, vereinbarte Termine und Lieferfristen um bis zu 10 Tage zu überschreiten. Erst nach Ablauf dieser Frist erhält der Kunde das Recht, schriftlich eine angemessene Nachfrist von zumindest 30 Tagen zu setzen, und bei deren erfolglosem Verstreichen wegen Lieferverzug vom Vertrag zurückzutreten.

Schadenersatzansprüche wegen verspäteter Lieferung oder Nichterfüllung sind ausgeschlossen. Höhere Gewalt sowie andere, nicht durch uns verursachte oder zu vertretende Liefer-verzögerungen entbinden uns von der Einhaltung der Lieferzeit bzw. von der Lieferverpflichtung.

Bei Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt sowie von Ereignissen, welche die Produktion wesentlich erschweren oder unmöglich machen, haben wir die verbindlich vereinbarten Fristen und Termine nicht zu vertreten. Wir sind berechtigt, die Lieferungen um die Dauer der Behinderung um eine angemessene Zeit hinauszuschieben oder vom Vertrag zurückzutreten, soweit er noch nicht erfüllt ist. Diesbezügliche Schadenersatzansprüche jeder Art sind ausgeschlossen.

  • Eigentumsvorbehalt

Bis zur vollständigen Bezahlung sowie bis zur Erfüllung sämtlicher uns gegen den Besteller aus der Geschäftsverbindung zustehenden Forderungen bleibt die gelieferte Ware Eigentum der CONAN GmbH. Sämtliche Forderungen aus der Weiterveräußerung der gelieferten Ware werden bereits jetzt an die CONAN GmbH abgetreten. Der Besteller hat auf unser Verlangen seinen Abnehmer von der Abtretung Mitteilung zu machen und diese aufzufordern, nur noch Zahlung an an die CONAN GmbH zu leisten. Übersteigt der Wert der für uns bestehenden Sicherheiten unsere Forderungen um mehr als 50%, so sind wir, auf Verlangen des Bestellers, zur Freigabe eines entsprechenden Teiles des Sicherungsrechtes bereit

  • Transportschäden, verdeckte Mängel

Jede Ware ist sofort nach Erhalt zu untersuchen. Transportschäden sind unverzüglich an den Händler, oder an den Hersteller zu reklamieren. Sollten gelieferte Artikel sichtbare Material- oder Herstellungsfehler aufweisen, so hat der Kunde diese umgehend unter Angabe von Art und Umfang des Mangels schriftlich an den Händler oder an den Hersteller bekannt zu geben. Verdeckte Mängel sind unverzüglich nach ihrer Entdeckung ebenfalls schriftlich mitzuteilen. Wird der Mangel nicht oder nicht unverzüglich bekannt gegeben, so gilt die Ware als genehmigt.

  • Gewährleistung

Der Auftraggeber/Besteller ist verpflichtet, die gelieferte Ware unverzüglich nach Empfang zu prüfen. Wenn eine Mängelrüge nicht binnen 7 Tagen (bei Vollkaufleuten binnen 3 Tagen) ausgesprochen wird, gilt die Lieferung als genehmigt. Im Falle einer nachweisbaren Mängelrüge, sind wir nach unserer Wahl zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung berechtigt. Wir haften nur für Mängel an der gelieferten Ware nach Ausschluss von Mängelfolgeschäden. Die Ware ist transportversichert. Bei einem eventuellen Transportschaden muss dieser bei Übernahme reklamiert und auf dem Lieferschein schriftlich vermerkt und an uns übermittelt werden. Sollte eine Getränkedose beschädigt sein bzw. undicht sein, ist ausnahmslos der gesamte Tray zu entsorgen. Sämtliche unter diesen Vertrag fallende Waren sind zu jedem Zeitpunkt gegen thermische Gefahren wie Frost oder Überhitzung zu schützen. Für Frostschäden wegen Lagerung der Ware im negativen Temperaturbereich ist jegliche Gewährleistung wegen Missachtung der für Getränke erforderlichen und allseits bekannten Lagerbedingungen ausgeschlossen.

  1. Haftungsausschluss

Weitere Ansprüche über die unter der Ziffer 9 geregelten gesetzlichen Gewährleistungsansprüche hinausgehend, insbesondere Schadenersatzansprüche des Kunden gegen den Händler oder den Hersteller werden ausgeschlossen, soweit sich solche nicht aus den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen ergeben.

Im Übrigen gilt folgende beschränkte Haftung: Bei leichter Fahrlässigkeit haften wir nur im Falle der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflicht). Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist der Höhe nach beschränkt auf die bei Vertragsabschluss vorhersehbaren Schäden, mit deren Entstehung typischerweise gerechnet werden muss. Diese Beschränkung gilt auch für unsere Erfüllungsgehilfen.

  1. Urheberrecht an Marken und sonstige Schutzrechte

Vervielfältigungsrechte an Marken oder Schutzrechten im Besitze der CONAN GmbH verbleiben auf die längste Laufzeit einer Vertragsbeziehung ausschließlich bei der CONAN GmbH. Ein Auftraggeber hat keinen wie immer gearteten Rechtsanspruch darauf, eine Marke im Besitz der CONAN GmbH oder deren andere Schutzrechte im gewerblichen Verkehr für seine Zwecke zu verwenden, sofern er dazu nicht ausdrücklich schriftlich ermächtigt worden ist. Druckplatten, welche für die Fertigung von Getränkedosen benötigt werden, bleiben auch bei anteiliger Bezahlung durch den Auftraggeber im Besitze der CONAN GmbH.

  1. Allgemeine Bestimmungen

Mit einer Bestellung werden die gegenständlichen Allgemeinen Geschäftsbedingungen der CONAN-GmbH in der aktuellen Form automatisch und vollinhaltlich anerkannt.

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder den gesetzlichen Regelungen widersprechen, so wird hierdurch der Vertrag im Übrigen nicht berührt.

Alle Vertragsprodukte werden mit größter Sorgfalt unter Zugrundelegung der geltenden Normen und Vorschriften hergestellt. Geringfügige bzw. unerhebliche Abweichungen sind vorbehalten und führen nicht zu einem Abweichen von der vereinbarten oder bemusterten Warenbeschaffenheit.

Ein Schadenersatzanspruch wegen nicht oder nicht mehr lieferbarer Artikel oder Produkt-komponenten allgemein kann nicht gegen uns geltend gemacht werden.

Preisänderungen einzelner Artikel behalten wir uns ausdrücklich vor.

Änderungen oder Ergänzungen dieser Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung oder Änderung dieses Schriftformerfordernisses.

Der Gerichtsstandort befindet sich an dem für die CONAN GmbH örtlich zuständigen Gericht.

Es gilt das österreichische Recht in seiner jeweils aktuellen Form